Vorm erstmaligen Erbringen einer zahnärztlichen Dienstleistung in Österreich, das einen vorübergehenden Aufenthalt im Bundesgebiet erfordert, hat die Dienstleistungserbringerin/der Dienstleistungserbringer der Österreichischen Zahnärztekammer im Wege der Landeszahnärztekammer jenes Bundeslandes, in dem die Dienstleistung erbracht werden soll, schriftlich Meldung zu erstatten. Diese Meldung ist einmal jährlich zu erneuern, wenn die Dienstleistungserbringerin/der Dienstleistungserbringer beabsichtigt, während des betreffenden Jahres vorübergehend zahnärztliche Dienstleistungen in Österreich zu erbringen.
Der vorübergehende und gelegentliche Charakter der Erbringung von Dienstleistungen ist im Einzelfall zu beurteilen, insbesondere anhand der
Dauer, der Häufigkeit, der regelmäßigen Wiederkehr
und der
Kontinuität
der Dienstleistungserbringung. Die für die Ausübung der Dienstleistung erforderlichen Kenntnisse der
deutschen Sprache
müssen vorliegen.
Eine
regelmäßige Tätigkeit
in Österreich fällt
nicht
unter die vorübergehende Dienstleistungserbringung, sondern bedarf der Erteilung der allgemeinen Berufsberechtigung.