Meldung:
persönlich, postalisch oder elektronisch (zum Beispiel per
E
-
Mail
mit elektronischer Signatur)
Ermittlungsverfahren:
allenfalls Vorabprüfung der Qualifikation, in Ausnahmefällen Ablegung einer Eignungsprüfung vor Erteilung der Berechtigung zur vorübergehenden Dienstleistungserbringung
Verfahrensdauer:
in Fällen der automatischen Anerkennung sofort nach Meldung, bei Vorabprüfung der Qualifikation bis zu zwei Monate