Die Zurücklegung kann – formlos oder mittels Formular – persönlich, schriftlich oder auch elektronisch angezeigt werden.
Die
formlose
Anzeige sollte folgende
Angaben
enthalten:
-
Name der Gewerbeinhaberin/des Gewerbeinhabers
-
Gewerbewortlaut
-
Gewerbestandort
-
GISA
-Zahl
-
Datum der Zurücklegung, wenn die Zurücklegung für einen späteren Zeitpunkt angezeigt wird
Achtung
Die Anzeige zur Zurücklegung der Gewerbeberechtigung ist nach ihrem Einlangen bei der Behörde
unwiderruflich
.
Der Nachweis der Gewerbeberechtigung ("alter" Gewerbeschein,
ggf.
Ausweise, Legitimationen) muss an die Behörde zurückgegeben werden.
An dem Tag
,
an dem die Anzeige über die Zurücklegung bei der Behörde einlangt, wird sie
wirksam
, sofern die Gewerbeinhaberin/der Gewerbeinhaber die Zurücklegung nicht für einen späteren Tag anzeigt oder an den Eintritt einer Bedingung bindet.