Antrag:
persönlich, postalisch, elektronisch oder alternativ im Wege des Europäischen Berufsausweises (EPC)
Ermittlungsverfahren:
-
formale Prüfung der Voraussetzungen, inhaltliche Prüfung durch einen Sachverständigen
-
Ausstellung des Bescheides
,
allenfalls unter Auflagen (Anpassungslehrgang oder Eignungsprüfung)
Verfahrensdauer:
bis zu vier Monate
Rechtsmittel
: Gegen einen Bescheid ist eine Beschwerde zulässig, die binnen vier Wochen ab Zustellung des Bescheides schriftlich beim
BMSGPK
einzubringen ist.