Die Bewilligung zur Betretung einer besonders geschützten Höhle zur Erschließung und für den Betrieb als Schauhöhle erteilt die Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) mit Bescheid.
keine
Ein begründeter Antrag
Weitere Informationen zum Verfahren
Bezirksverwaltungsbehörde