Betretung einer Höhle - Bewilligung

Allgemeine Information

Die Bewilligung zur Betretung einer besonders geschützten Höhle zur Erschließung und für den Betrieb als Schauhöhle erteilt die Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) mit Bescheid.

Fristen

keine

Voraussetzungen

Ein begründeter Antrag

Zusätzliche Informationen

Zuständige Stelle

Letzte Aktualisierung

25.07.2023
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