Bürgerinnen/Bürger aus
EU
-/
EWR
-Staaten und der Schweiz und deren Familienangehörige, die in ihrem Heimatstaat zur Ausübung des Berufs einer freiberuflichen Architektin/eines freiberuflichen Architekten berechtigt sind, dürfen sich in Österreich unter bestimmten Voraussetzungen zur Ausübung dieses Berufs niederlassen.
Hinweis
Bürgerinnen/Bürger aus der Schweiz sind Bürgerinnen/Bürgern aus
EU
-/
EWR
-Staaten hinsichtlich der Befugnisverleihung gleichgestellt.