In einer Schauhöhle kann die Behörde über begründetes Ansuchen auch befristete Ausnahmen von der Verpflichtung der Verwendung von Höhlenführern mit Bescheid genehmigen.
keine
Antrag bei der Bezirksverwaltungsbehörde
Weitere Informationen zum Verfahren
Bezirksverwaltungsbehörde