Besichtigung von Bergbauen

Allgemeine Informationen

Besichtigungen von aktiven Bergbauen zu Vergnügungszwecken (Fremdenbefahrungen) bedürfen der Bewilligung der Behörde.

Fristen

Die Bewilligung muss vor Beginn der Fremdenbefahrungen erteilt werden.

Für den Inhalt verantwortlich

Bundesministerium für Finanzen

Kosten

  • Antrag:
    • 47,30 Euro Bundesgebühr
    • Beilagen: 3,90 Euro pro Bogen
  • Endgültige Verwaltungsentscheidung:
    • Bei Bewilligung: 6,50 Euro Verwaltungsabgabe und 83,60 Euro Bundesgebühr für den ersten Bogen und 13,00 Euro Bundesgebühr für weitere Bögen
    • Bei Versagung: gebührenfrei

Letzte Aktualisierung

1. Januar 2024

Rechtsgrundlagen

Voraussetzungen

Die Bewilligung wird erteilt, wenn die Sicherheitsmaßnahmen ausreichend sind, fachkundige Führerinnen/Führer zur Verfügung stehen und Bergbautätigkeiten nicht behindert werden.

Zuständige Stelle

Für Bergbaubetriebe, die der Aufsicht einer Bezirksverwaltungsbehörde unterstehen: Bezirksverwaltungsbehörden

Für Bergbaubetriebe, die der Aufsicht des Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung unterstehen:
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

Zusätzliche Information

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