Vor Einleitung des Genehmigungsverfahrens (
UVP
-Verfahren
oder
vereinfachtes Verfahren
) kann die Projektwerberin/der Projektwerber einen Antrag auf Durchführung eines
Vorverfahrens
stellen.
Dieses Verfahren erfolgt auf freiwilliger Basis und dient der Unterstützung bei der näheren Spezifizierung der Inhalte der Umweltverträglichkeitserklärung.
Das im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) verankerte Investorenservice sieht vor, dass der Projektwerberin/dem Projektwerber bei der Behörde vorhandene Informationen für die Projekterstellung zur Verfügung gestellt werden können. In elektronischer Form vorhandene Umweltdaten sind zugänglich zu machen.