Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, Soziale Dienste; Eignungsfeststellung

Allgemeine Information

Der Kinder- und Jugendhilfeträger kann zur Besorgung der sozialen Dienste private Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen heranziehen, deren Eignung mit Bescheid festgestellt wird.

Fristen

Änderungen in den Eignungsvoraussetzungen sind spätestens binnen 3 Wochen schriftlich anzuzeigen.

Voraussetzungen

Der Antrag muss enthalten:

  • Angaben über den Träger der Einrichtung und die organisatorischen Rahmenbedingungen
  • Darstellung der beabsichtigten Leistungserbringung gemäß § 25 NÖ Kinder- und Jugendhilfegesetz
  • Inhaltliches Konzept mit Zieldefinitionen
  • Angaben über das Einzugsgebiet und Wirkungsfeld der Einrichtung
  • Beschreibung der Einrichtung (Lage, Baulichkeit, Betriebsformen und -zeiten) auch in Bezug auf den Ort des Kontaktes mit Klientinnen und Klienten
  • Angaben zur personellen bzw. fachlichen Ausstattung der Einrichtung
  • Angaben zu den wirtschaftlichen Voraussetzungen und zur Finanzierung der Einrichtung

Zusätzliche Informationen

Zuständige Stelle

Authentifizierung und Signatur

Eine Authentifizierung oder Unterfertigung des Antrages ist nicht vorgesehen.

Rechtsbehelfe

Gegen einen Bescheid ist eine Beschwerde zulässig. Die Beschwerde ist binnen vier Wochen bei der Behörde schriftlich einzubringen, die den Bescheid erlassen hat. Die Frist beginnt mit der erfolgten Zustellung der schriftlichen Ausfertigung bzw. im Fall der mündlichen Verkündung mit dieser.

Die Beschwerde hat weiters den Bescheid zu bezeichnen, gegen den sie sich richtet, sowie die belangte Behörde, die Gründe, auf die sich die Behauptung der Rechtswidrigkeit stützt, das Begehren sowie die Angaben, die erforderlich sind, um zu beurteilen, ob die Beschwerde rechtzeitig eingebracht ist, zu enthalten. Eine Beschwerde ist nicht mehr zulässig, wenn nach der Zustellung oder Verkündung des Bescheids von der Partei ausdrücklich auf die Beschwerde verzichtet wurde.

Im Übrigen enthält jeder Bescheid eine Rechtsmittelbelehrung, die die Information enthält, bei welcher Behörde und innerhalb welcher Frist das Rechtsmittel eingebracht werden muss.

Hilfs- und Problemlösungsdienste

Einheitlicher Ansprechpartner Niederösterreich: https://eap.noe.gv.at/Start.aspx

Letzte Aktualisierung

25.07.2023

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