Arbeitskräfte, deren Strahlendosis den Grenzwert für die Allgemeinbevölkerung (1 Millisievert pro Jahr) übersteigen kann, sind im Strahlenschutzgesetz 2020 als "strahlenexponierte Arbeitskräfte" definiert. Abhängig von ihrer möglichen Jahresdosis wird zwischen Kategorie A (über 6 Millisievert pro Jahr) und Kategorie B (bis zu 6 Millisievert pro Jahr) unterschieden.
Strahlenexponierte Arbeitskräfte müssen bestmöglich vor ionisierender Strahlung geschützt werden. Dazu gehört, dass ihre persönliche Strahlenexposition durch geeignete Messungen bzw. Abschätzungen überwacht wird (Dosisermittlung). Bei Personen der Kategorie A müssen zusätzlich ärztliche Untersuchungen durchgeführt werden.
Die Verantwortung liegt bei der Bewilligungsinhaberin/dem Bewilligungsinhaber oder der Verwenderin/dem Verwender eines bauartzugelassenen Gerätes. Für externe Arbeitskräfte haben die Genehmigungsinhaberin/der Genehmigungsinhaber und die Bewilligungsinhaberin/der Bewilligungsinhaber über vertragliche Vereinbarungen die jeweiligen Verantwortlichkeiten für die Maßnahmen zum Strahlenschutz der externen Arbeitskräfte festzulegen.
Auch für Tätigkeiten mit natürlich vorkommenden radioaktiven Materialien gelten analoge Bestimmungen. Hier wird über Dosisabschätzungen erhoben, ob Optimierungs- oder Schutzmaßnahmen zu setzen sind.
Bei fliegendem Personal (nun auch in der Raumfahrt) ist für alle strahlenexponierten Arbeitskräfte eine Dosisabschätzung und gegebenenfalls eine monatliche Dosisermittlung durchzuführen. Diese wird mit Hilfe von mathematischen Modellen und den jeweiligen Flugdaten rechnerisch ermittelt. Verantwortlich ist die Luftfahrzeugbetreiberin/der Luftfahrzeugbetreiber beziehungsweise die Betreiberin/der Betreiber gemäß Weltraumgesetz.
Dosisermittlung
Die Exposition von strahlenexponierten Arbeitskräften ist mit Personendosimetern zu überwachen – in besonderen Fällen sind zusätzliche Inkorporationskontrollen notwendig. Diese Messungen werden von ermächtigten Dosismessstellen durchgeführt und ausgewertet. Eine → Liste der ermächtigten Dosismessstellen finden Sie auf der Website des BMK.
Ärztliche Untersuchungen
Strahlenexponierte Arbeitskräfte der Kategorie A müssen in allen Tätigkeitsbereichen ärztlich überwacht werden: eine Eignungs- sowie regelmäßige Kontrolluntersuchungen (mindestens einmal jährlich) sind durchzuführen. Eine unverzügliche Untersuchung hat in allen Fällen zu erfolgen, in denen eine strahlenexponierte Arbeitskraft einer beruflichen Exposition über den festgelegten Dosisgrenzwerten ausgesetzt war (Sofortuntersuchung). Als strahlenexponierte Arbeitskräfte der Kategorie A dürfen nur Personen weiter eingesetzt werden, deren gesundheitliche Eignung bestätigt wurde. Die ärztlichen Untersuchungen sind von Ärztinnen/Ärzten, arbeitsmedizinischen Diensten oder Krankenanstalten durchzuführen, die dafür ermächtigt wurden.
Die erhobenen Dosiswerte und die Ergebnisse der ärztlichen Untersuchungen werden im Zentralen Dosisregister entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gespeichert.
Neuerungen mit Inkrafttreten des neuen Strahlenschutzrechts am 1. August 2020
Die Verpflichtung zum Gesundheitsschutz vor Radon am Arbeitsplatz wird deutlich ausgeweitet. Dies kann eventuell zur Verpflichtung zur laufenden Dosisermittlung führen.
Die Enduntersuchung von strahlenexponierten Arbeitskräften entfällt.