Die Deponieinhaberin/der Deponieinhaber muss die Errichtung einer Deponie oder eines Deponieabschnittes der zuständigen Stelle anzeigen.
Sie/er darf erst nach einer positiven Überprüfung durch die zuständige Stelle Abfälle in die Deponie einbringen. Die Inhaberin/der Inhaber der Deponie muss den jeweiligen Stand der Technik einhalten.