Ziviltechniker - Befugnis für natürliche Personen

Allgemeine Informationen

Nach einer erfolgreich abgelegten Ziviltechnikerprüfung kann die Befugnis, als Ziviltechnikerin/Ziviltechniker selbstständig tätig zu werden, erteilt werden. Die Befugnis wird vom Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft verliehen.

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Es sind keine besonderen Fristen zu beachten.

Für den Inhalt verantwortlich

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Kosten

  • Antrag
    • 47,30 Euro
    • Beilage: 3,90 Euro pro Bogen
  • Bescheid
    • 83,60 Euro Bundesgebühr
    • 98 Euro Bundesverwaltungsabgabe

Hinweis

Die Gebühren sind nach der Erledigung des Verfahrens zu bezahlen. Dazu wird Ihnen ein Zahlschein übersandt.

Letzte Aktualisierung

12. Januar 2024

Rechtsgrundlagen

Verfahrensablauf

Der Antrag kann persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle eingebracht werden.

Voraussetzungen

  • Erfolgreich abgelegte Ziviltechnikerprüfung
  • Handlungsfähigkeit
  • Konkursfreiheit
  • Zuverlässigkeit

Zuständige Stelle

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