Wirtschaftstreuhänder - Berufsanwärter - Anmeldung

Allgemeine Informationen

Berufsanwärterinnen/Berufsanwärter müssen sich bei der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer schriftlich anmelden. Die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer hat auf Grund einer Anmeldung als Berufsanwärterin/Berufsanwärter mit Bescheid festzustellen, ob und ab welchem Zeitpunkt die Eigenschaft als Berufsanwärterin/Berufsanwärter gegeben ist.

Erforderliche Unterlagen

Folgende Unterlagen sind bei Anmeldung in Kopie beizulegen:

  • Identitätsnachweis und Urkunden über den Hauptwohnsitz
  • Urkunden zum Nachweis der Erfüllung der Voraussetzungen des § 40 Abs 1 Z 1 WTBG
  • Bestätigung der arbeitgebenden Wirtschaftstreuhänderin/des arbeitgebenden Wirtschaftstreuhänders über Art und Ausmaß der Tätigkeiten gemäß § 40 Abs 1 Z 2 WTBG.

Fristen

Es sind keine besonderen Fristen zu beachten.

Die für die Zulassung zur Fachprüfung erforderliche Praxiszeit als Berufsanwärterin/Berufsanwärter beginnt erst mit der Feststellung der Eigenschaft als Berufsanwärterin/Berufsanwärter zu laufen.

Für den Inhalt verantwortlich

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Kosten

  • Bescheid
    • 14,30 Euro Bundesgebühr

Letzte Aktualisierung

12. Januar 2024

Rechtsgrundlagen

Verfahrensablauf

Die zur Feststellung der Eigenschaft als Berufsanwärterin/Berufsanwärter notwendige Meldung kann persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle eingebracht werden.

Voraussetzungen

Berufsanwärterinnen/Berufsanwärter müssen sich bei der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer schriftlich anmelden und

  • die Reife- oder Studienberechtigungsprüfung erfolgreich abgelegt haben und
  • fachliche Tätigkeiten überwiegend bei Wirtschaftstreuhänderinnen/Wirtschaftstreuhändern ausüben.

Zusätzliche Informationen

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