Die Aufbereiterin/der Aufbereiter hat Aufzeichnungen zu führen bzw. zu dokumentieren über:
- Art, Menge, Herkunft der übernommenen Abfälle
- Eingangskontrolle
- Störstoffabtrennung
- Aufbereitung und Weitergabe der Ausgangsmaterialien und der daraus hergestellten Aufbereitungscharge
- Chargenbezeichnung
- Kompostherstellerinnen/Komposthersteller
- Weitere Dokumentationen, Qualitätsnachweise