Das Ausscheiden der gewerberechtlichen Geschäftsführerin/des gewerberechtlichen Geschäftsführers muss von der Gewerbeinhaberin/dem Gewerbeinhaber bei der zuständigen Behörde
angezeigt
werden.
Die Meldung führt zur
Löschung
der Geschäftsführerin/des Geschäftsführers
aus dem Gewerbeinformationssystem
Austria
(GISA)
.