Inhaberinnen/Inhaber einer gleichwertigen Erlaubnis eines EU-Mitgliedstaates oder eines anderen Staates, der Vertragspartei des EWR-Abkommens ist, müssen ihre Erlaubnis dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit vorlegen.