Ein Sammel- und Verwertungssystem ist eine Rechtsperson, die die Verpflichtungen von Herstellerinnen/Herstellern oder Importeurinnen/Importeuren bestimmter Produkte (Elektrogeräte, Batterien, Verpackungen, Fahrzeuge) betreffend die Sammlung und Behandlung dieser Produkte oder Abfälle und die diesbezügliche Nachweisführung rechtswirksam übernehmen kann. Die Einrichtung, der Betrieb und die wesentliche Änderung von Sammel- und Verwertungssystemen bedarf einer Genehmigung durch das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie.