Die Projektwerberin/der Projektwerber ist verpflichtet, der Behörde entsprechende Unterlagen zum eigenen Vorhaben im Feststellungsverfahren zu übermitteln. Dabei sind auch Angaben zur Identifikation der Umweltauswirkungen des Vorhabens zu machen, was zumindest grobe Angaben zur Kumulation mit anderen Vorhaben einschließt.