Bilanzbuchhaltungsberufe - Anerkennung von Gesellschaften

Allgemeine Informationen

Für Bilanzbuchhaltungsberufe (Bilanzbuchhalterinnen/Bilanzbuchhalter, Buchhalterinnen/Buchhalter, Personalverrechnerinnen/Personalverrechner), die in Form von Gesellschaften ausgeübt werden, muss ein Antrag auf Anerkennung gestellt werden.

Die Behörde versagt die Anerkennung mit Bescheid, wenn eine der Anerkennungsvoraussetzungen nicht erfüllt ist.

Die Behörde widerruft eine durch Anerkennung erteilte Berechtigung zur Ausübung eines Bilanzbuchhaltungsberufes, wenn eine der Anerkennungsvoraussetzungen nicht mehr gegeben ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis
  • Nachweise über die Erfüllung der Voraussetzungen (Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, Berufssitz, abgelegte Fachprüfung, aktueller Firmenbuchauszug (nicht älter als sechs Monate))

Fristen

Es sind keine besonderen Fristen zu beachten.

Für den Inhalt verantwortlich

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Kosten

Antrag

Die Gebühr für den Antrag beträgt 47,30 Euro, für jede noch nicht vergebührte Beilage 3,90 Euro.

Die Gebühren sind nach der Erledigung des Verfahrens zu bezahlen. Dazu wird Ihnen ein Zahlschein übersandt.

Letzte Aktualisierung

12. Januar 2024

Rechtsgrundlagen

Verfahrensablauf

Der Antrag kann persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle eingebracht werden.

Voraussetzungen

Für Gesellschaften gelten die Bestimmungen der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994). Allgemeine Voraussetzung ist eine abgeschlossene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung.

Der gewerberechtliche Geschäftsführer muss die allgemeinen Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung erfüllen und die Fachprüfung, welche den gesamten Berechtigungsumfang der Gesellschaft umfasst, erfolgreich abgelegt haben.

Zusätzliche Informationen

Zuständige Stelle

Der Präsident der Wirtschaftskammer Österreich/Bilanzbuchhaltungsbehörde ( WKO)

Über die Beschwerde entscheidet das Landesverwaltungsgericht.

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