Die Betriebsinhaberin/der Betriebsinhaber (Abfallübergeberin/Abfallübergeber) füllt den Begleitschein aus und behält eine Durchschrift bzw. Kopie, die er/sie vom Tag der Übergabe an gerechnet mindestens sieben Jahre aufbewahren muss.
Das Original des Begleitscheins wird von der Transporteurin/dem Transporteur, die/der die Abfälle zu einer Abfallsammlerin/-behandlerin (Übernehmerin)/einem Abfallsammler/-behandler (Übernehmer) bringt, beim Transport mitgeführt und der Übernehmerin/dem Übernehmer übergeben.
Die Übernehmerin/der Übernehmer ergänzt die Begleitscheindaten am Original des Begleitscheins. Sie/er fertigt eine Abschrift oder eine Durchschrift bzw. Kopie des Begleitscheins an und übermittelt diese an die Abfallübergeberin/den Abfallübergeber. Zeitlich müssen die Unterlagen binnen vier Wochen nach Ablauf des Monats, in dem sie/er die Abfälle übernommen hat, übermittelt werden.
Die Übernehmerin/der Übernehmer der Abfälle meldet die Begleitscheindaten innerhalb von sechs Wochen nach der Übernahme der gefährlichen Abfälle elektronisch an die Landeshauptfrau/den Landeshauptmann. Die Meldung muss elektronisch über edm.gv.at erfolgen.
Die Begleitscheine (Originale/Kopien) müssen mindestens sieben Jahre im Betrieb aufbewahrt und auf Verlangen der zuständigen Stelle jederzeit vorgelegt werden.