Meldungen über die Übernahme von Altfahrzeugen und über die Behandlung und/oder Weitergabe der Altfahrzeuge bzw. der im Zuge der Behandlung entstandenen Abfälle müssen elektronisch an das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) übermittelt werden.
Meldeverpflichtete
An der Rückgabe- und Verwertungskette eines Altfahrzeugs können Herstellerinnen/Hersteller, Importeurinnen/Importeure, Fahrzeughändlerinnen/Fahrzeughändler, Reparaturwerkstätten, Sekundärrohstoffhändlerinnen/Sekundärrohstoffhändler und Schredderinnen/Schredder und andere beteiligt sein.
Diese Beteiligten können wiederum in einer oder mehreren verschiedenen Rollen auftreten. In der Altfahrzeugeverordnung werden folgende Rollen unterschieden:
- Herstellerinnen/Hersteller
Das sind alle, die als Fahrzeugherstellerinnen/Fahrzeughersteller auftreten, indem ihre Namen, ihre Marken oder ein anderes Erkennungszeichen auf dem Fahrzeug angebracht sind.
- Importeurinnen/Importeure
Das sind alle, die gewerblich Fahrzeuge nach Österreich einführen. Die Einfuhr von mehr als fünf Fahrzeugen pro Kalenderjahr durch eine Person gilt jedenfalls als gewerblich.
- Sammel- und Verwertungssysteme für Altfahrzeuge
Das sind behördlich genehmigte Systeme, die das Sammeln und Verwerten von Altfahrzeugen sicherstellen, für die Verträge mit Herstellerinnen/Herstellern bzw. Importeurinnen/Importeuren abgeschlossen wurden.
- Behandlerinnen/Behandler von Altfahrzeugen (auch Inhaberinnen/Inhaber von Schredderanlagen)
Das sind alle, die eine Anlage betreiben, die dazu dient, Altfahrzeuge zu zerteilen oder zu zerkleinern (einschließlich um unmittelbar wiederverwendbarem Metallschrott zu gewinnen).
- Erstübernehmerinnen/Erstübernehmer
Das ist jede Person, die Altfahrzeuge übernimmt, sofern sie dafür eine Erlaubnis nach dem AWG braucht und wenn die Altfahrzeuge von einer Halterin/einem Halter oder Eigentümerin/Eigentümer stammen, die/der weder Herstellerin/Hersteller noch Importeurin/Importeur ist oder bereits Teile zur Behandlung oder Verwertung gewerbsmäßig entnommen hat.
- Anfallstellen von Altfahrzeugen und Altbauteilen
Das sind alle Stellen, die neue oder gebrauchte Fahrzeuge gewerblich übernehmen und bei denen Altfahrzeuge anfallen.
- Fahrzeughändlerinnen/Fahrzeughändler
Eine Reparaturwerkstätte kann zum Beispiel gleichzeitig Anfallstelle, Rücknahmestelle, Erstübernehmerin bzw. Verwerterin sein.
Achtung
Mit diesen jeweiligen Rollen sind unterschiedliche Verpflichtungen verbunden (z.B. bei den Quotennachweisen oder den unterschiedlichen Meldeerfordernissen). Bei der Abgabe der Meldung ist es daher wichtig klarzustellen, wer die Meldung in welcher Rolle abgibt.
Die genauen Meldeinhalte stehen in der Altfahrzeugeverordnung.