Dieses Unternehmenszertifikat hat mit der gewerberechtlichen Zulassung von Betrieben nichts zu tun. Es dient dazu, dass Unternehmen, die Tätigkeiten mit fluorierten Treibhausgasen durchführen, entsprechend qualifizierte Fachkräfte einsetzen und ein Zertifikat aufgrund EU-rechtlicher Verpflichtungen erwerben. Ziel der Qualifikations- und Zertifizierungsbestimmungen ist es, die Emissionen von F-Gasen in die Atmosphäre zu verringern bzw. zu verhindern.
Eine überarbeitete Version der Verordnung wird im Laufe des Jahres 2024 in Kraft treten. Bis zum Datum des Inkrafttretens gelten jedoch noch die hier beschriebenen Regeln bzw. Verpflichtungen.