Der Antrag auf Ausstellung einer Legitimation kann – formlos oder mittels Formular – persönlich, schriftlich oder teilweise auch elektronisch gestellt werden.
Der formlose Antrag sollte folgende Angaben enthalten:
- Name und Firmenwortlaut
- Hauptstandort
- GISA-Zahl
- Pro Person, die eine Legitimation erhalten soll:
- Name
- Geburtsdatum
- Adresse
Die Behörde kann die Ausstellung der Legitimation für die Mitarbeiterin/den Mitarbeiter verweigern, wenn gegen sie/ihn eine strafgerichtliche Verurteilung (Gewerbeausschlussgrund) vorliegt, die noch nicht getilgt ist, und erwartet werden kann, dass sie/er bei der Ausübung der gewerblichen Tätigkeit diese oder eine ähnliche Straftat wieder begeht.
Wenn sich herausstellt, dass die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter nach Ausstellung der Legitimation eine solche Straftat begangen hat, wird die Legitimation von der Behörde eingezogen.