Meldung:
persönlich, postalisch, elektronisch oder nur für den
Beruf der
Physiotherapie
alternativ im Wege des Europäischen Berufsausweises (EBA)
Ermittlungsverfahren:
Vorabprüfung der Qualifikation, in Ausnahmefällen Ablegung einer Eignungsprüfung vor Erteilung der Berechtigung zur vorübergehenden Dienstleistungserbringung
Verfahrensdauer:
bis zu zwei Monate
Rechtsmittel
: Gegen einen abweisenden Bescheid ist eine Beschwerde zulässig, die binnen vier Wochen ab Zustellung des Bescheides schriftlich bei der Landeshauptfrau/demLandeshauptmann einzubringen ist.