Bilanzbuchhaltungsberufe - Zweigstelle

Allgemeine Informationen

Die Errichtung einer Zweigstelle ist der Behörde unverzüglich zu melden. Die Zweigstellen müssen von Amts wegen in das von der Behörde zu führende Register eingetragen werden. Bei Schließung einer Zweigstelle muss diese aus dem Register gestrichen werden.

Fristen

Die Meldung der Errichtung einer Zweigstelle muss unverzüglich erfolgen.

Für den Inhalt verantwortlich

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Letzte Aktualisierung

1. Februar 2024

Rechtsgrundlagen

Zum Seitenanfang top