Berufsqualifikationen aus einem anderen
EU
-/
EWR
-Staat oder der Schweiz können in Österreich anerkannt werden, um den für die Ausübung von reglementierten Gewerben erforderlichen
Befähigungsnachweis
zu erbringen. Ist die angestrebte Tätigkeit in der
EU
/
EWR
-Anerkennungsverordnung enthalten, so wird im Rahmen des Anerkennungsverfahrens nach § 373c
GewO
1994 festgestellt, ob diese Tätigkeit in einem der genannten Staaten außerhalb von Österreich tatsächlich ausgeübt wurde.
Die Anerkennung wird auf Antrag mit Bescheid des Landeshauptmannes ausgesprochen. Dieser berechtigt jedoch noch nicht zur Ausübung des
Gewerbes
. Hierzu bedarf es noch der rechtswirksamen Begründung der
Gewerbeberechtigung
bei der für den Standort zuständigen Behörde.