Baupläne von Neu-, Zu- und Umbauten für Zwecke eines Kindergartens bedürfen unabhängig vom Erfordernis der baurechtlichen Bewilligung der Genehmigung der Landesregierung. Davor hat die NÖ Landesregierung den Raumbedarf festzustellen.
Antrag des (zukünftigen) Kindergartenerhalters
keine
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Kindergärten
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