Bilanzbuchhaltungsberufe - Verzicht auf die Berufsberechtigung

Allgemeine Informationen

Berufsberechtigte sind berechtigt, auf ihre Berechtigung zur selbstständigen Ausübung ihres Bilanzbuchhaltungsberufes zu verzichten.

Fristen

Der Verzicht wird mit dem Datum wirksam, welches die Berufsberechtigte/der Berufsberechtigte bestimmt hat, frühestens jedoch mit jenem Tag, an dem die Verzichtserklärung der Behörde zugekommen ist.

Für den Inhalt verantwortlich

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Letzte Aktualisierung

1. Februar 2024

Rechtsgrundlagen

Voraussetzungen

Schriftliche Verzichtserklärung

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